Die Masche ist fast immer gleich: Firmen nehmen Kontakt auf und machen dabei oder direkt auf ihrem Internetauftritt falsche Versprechen mit dem Ziel, dass ein teures Abo abschlossen wird – am besten so, dass du es gar nicht merkst. Ist vor gar nicht langer Zeit einer Nachbarin bei mir auf dem Hausflur passiert. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hat sie ihre Daten angegeben und dann wenige Tage später eine hohe Rechnung im Briefkasten. Dabei konnte sie sich gar nicht daran erinnern, ein Abo abgeschlossen zu haben. Das passiert leider vielen anderen auch.
Das liegt an den unklaren Bedingungen – oftmals genügt der Klick auf ein Häkchen oder nur die Zustimmung, dass Informationsbroschüren übermittelt werden dürfen. Verbraucherschützer raten jedem, der eine solche Rechnung bekommt, diese auf keinen Fall zu bezahlen. Selbst dann, wenn es mitunter schon mehrere Rechnungen geworden sind, sollten die Konsumenten stur bleiben. Auch mitgeschickte Gerichtsurteile oder Inkassobescheide sollte man tunlichst ignorieren. Diese Dokumente mögen zu Beginn vielleicht angsteinflößend wirken, haben jedoch allesamt kein Gewicht. Derartige Schreiben sind nur ein Baustein in der Masche der Betrüger – sie erhoffen sich dabei, dass die offiziell aussehenden Dokumente die Betroffenen dermaßen verunsichern, dass diese die offenen Rechnungen bezahlen.
Als erstes gilt: Ruhe bewahren!
Doch hier hilft auch der Staat: das Gesetz ist derart formuliert, dass man als Verbraucher keine Angst haben muss. Schlussendlich benötigt es für einen rechtskräftigen Vertrag die Willenserklärung von beiden Vertragspartnern – seit der „Button-Lösung“, die im Jahr 2012 ins Gesetz aufgenommen wurde, muss die Firma (oder in diesem Fall – der Betrüger) nachweisen können, dass der Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde.
Doch was passiert, wenn der Verbraucher tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen hat und erst zu spät bemerkt, dass er nun in die Abo-Falle getappt ist? Hierfür gibt es immer das Widerrufsrecht: Jeder Vertrag kann – unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist – rückgängig gemacht werden. Ohne explizite Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist sogar auf ein Jahr!
Wann und wie muss ich reagieren, wenn ich in eine Abofalle getappt bin?
Hat man eine Rechnung oder Mahnung bekommen, sollte er daher direkt ein Widerruf an die entsprechende Firma übermittelt werden. Wichtig ist, dass ein derartiges Schreiben als Einschreiben versendet wird, nur so besteht Rechtssicherheit. Mittlerweile gibt es auch online Services, die die Kündigung rechtssicher im Namen des Verbrauchers übernehmen. Hat man den Widerruf bzw. die Kündigung versendet, sollte man nicht auf weitere Verzögerungstaktiken des Anbieters reagieren – dieser ist rechtlich daran gebunden, die Kündigung durchzuführen. Einzige Ausnahme ist der Erhalt eines Mahnbescheids, diesem sollte direkt widersprochen werden. Der Mahnbescheid bedeutet nämlich nicht automatisch, dass es sich auch um eine rechtmäßige Forderung handelt. Daher gilt auch hier: Widersprechen und Ruhe bewahren.
Wo lauern die größten Abofallen?
Abofallen können potentiell überall lauern, oftmals werden Verbraucher über E-Mails auf betrügerische Seiten gelockt. Nicht selten tarnen die Versender sich als bekannte große Unternehmen. Schaut euch die E-Mail-Adresse genau an! Nicht selten erkennt ihr schon direkt daran, was Sache ist. Aber auch auf Smartphones nimmt die Anzahl der gemeldeten Abofallen weiter zu: Vereinzelt verstecken sich hinter eingeblendeten Werbebannern Links, die direkt zum Abschluss eines Abonnements führen. Hiervon bekommt man als Benutzer zuweilen erst dann etwas mit, wenn der Betrag von der Handyrechnung abgebucht wird. Das ist sogar mir schon einmal passiert – ein Grund, weswegen ich keinen Handyvertrag mehr habe und meine SIM-Karte auch nicht direkt mit einem Konto verbunden ist. Weiteres findet ihr hier.
Wer ganz sicher gehen will: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste mit Seiten zusammengestellt, hinter denen sich Abofallen verstecken. Bevor man sich also für einen Service anmeldet und sich nicht ganz sicher ist, kann man die URL mit dieser Liste abgleichen.
Abschließende Tipps, um Abofallen zu vermeiden
Man sollte keine kostenlosen Programme aus dem Internet runterladen oder Dienste nutzen, die von unbekannten Anbietern angeboten werden. Auf der Webseite des Anbieters sollte sich zumindest ein Impressum finden, ist das nicht der Fall: Finger weg!
Bevor man einen Download startet, sollte man sich die Bedingungen oder AGBs durchlesen. Ich weiß, wer macht das schon. Dann überfliegt sie zumindest und beachtet dabei vor allem die kleingedruckten Passagen und Sternchen, die auf weitere Erklärungen verweisen. Bei betrügerischen Angeboten werden Preise oder Bestimmungen gerne versteckt und finden sich am Ende der Seite. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man bis nach unten scrollt und nach solchen Klauseln Ausschau hält.
Wenn man ein kostenloses Programm herunterlädt, sollte man besonders vorsichtig sein: Muss man im Zuge der Installation Namen, Adresse und eine Bankverbindung angeben, dann sollte man die Installation abbrechen – außer man ist sich sicher, für diesen Service auch bezahlen zu wollen.
Wer außerdem nicht autorisierte Zahlungen auf seiner Handyrechnung findet, sollte seinen Mobilfunkanbieter kontaktieren und eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen – damit können keine Abbuchungen mehr über die Telefonrechnung vorgenommen werden.